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Weigert sich ein Arbeitnehmer, sein neues Passwort für den Zugang zum betrieblichen EDV-System seinem Arbeitgeber mitzuteilen, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.


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Ausgabe 5 (2003) Seite 219

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 5 (2003) erschienen.

Ausgabe 5 (2003)
SCHWEISSEN UND SCHNEIDEN
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