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Wird eine als Teilzeitkraft eingestellte Mitarbeiterin über mehrere Jahre wegen verstärkten Arbeitsaufkommens im Umfang einer Vollzeitkraft eingesetzt, so hat sie Anspruch auf eine Vollzeitbeschäftigung


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Ausgabe 11 (2006) Seite 584

Dieser Artikel ist in der Ausgabe 11 (2006) erschienen.

Ausgabe 11 (2006)
SCHWEISSEN UND SCHNEIDEN
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